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Ambulantisierung schreitet weiter voran: 2024 steuern, für 2025 planen

Die Notwendigkeit einer sorgfältigen und validen Finanz- und Liquiditätsplanung für Kliniken wird durch die Entwicklungen in puncto Ambulantisierung in diesem und im kommenden Jahr weiter verstärkt – ein Kurzüberblick mit Hinweisen und Tipps für Krankenhäuser.

Zum Ende des vergangenen Jahres haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) die Novellierung zum Vertrag „Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V“ konsentiert. Zudem wurde, ebenfalls Ende 2023, die Hybrid-DRG-Verordnung (§ 115f SGB V) per Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium verabschiedet.*

Anschließend hat die Selbstverwaltung im März 2024 die Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Damit werden rund 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen ab dem kommenden Jahr mit den neuen Hybrid-Fallpauschalen vergütet.** Laut Selbstverwaltung folgt daraus eine Ambulantisierung von zusätzlich rund 400.000 stationären Fällen.

Für die ambulanten Praxen, BAGs und MVZ bedeutet dies eine Gleichstellung mit der Vergütung der Krankenhäuser, für die Kliniken eine erneute Reduzierung des Casemix-Volumens und der Pflegebewertungsrelationen. Zu den Auswirkungen der im Dezember 2023 verabschiedeten Hybrid-DRG-Verordnung (§ 115f SGB V) kommt also ein weiterer Faktor, den es bei der Finanzplanung und Entgeltverhandlung im Jahr 2025 ganzjährig zu berücksichtigen gilt.
 

Planung ermöglichen, Prozesse anpassen

Für viele Kliniken gestaltet es sich schwierig, die Auswirkungen dieser Änderungen seriös zu kalkulieren, da die Kontextfaktoren häufig nur näherungsweise prognostiziert werden können. Dennoch benötigen die Krankenhäuser verschiedene Szenario-Rechnungen, um die Auswirkungen auf Finanzplanung und Entgeltverhandlungen zu simulieren und dadurch eine realistische Leistungs- und Liquiditätsplanung für 2024 und 2025 ableiten zu können.
 

Quick-Check Ambulantisierung

 
Mittels einer Prognosesoftware können die Auswirkungen des ambulanten Operierens nach § 115 b auf Basis von IST-Daten (Paragraf 21) anhand des IGES-Katalogs hochgerechnet und simuliert werden – sowohl für die Basisversion als auch für die erweiterten Version des Katalogs. Anhand der Leistungsdaten und der Kontextfaktoren lassen sich auch differenzierte Prognosen (best case – worst case) treffen, die unterschiedlich auf die Abrechnung und Wirtschaftlichkeit einwirken. Dies gilt auch für die Hybrid-DRGs, die sowohl mit dem Katalog 2024 als auch mit dem Katalog 2025 risikoadjustiert geplant werden können.
 

Quick-Check Abrechnung

 
Außerdem zeigt sich, dass einige Kliniken ihre Prozesse in Bezug auf die Dokumentation und Abrechnung der ambulanten Operationen und Hybrid-Kataloge noch nicht angepasst haben. Neben erweiterten Abrechnungsoptionen bei Eingriffen nach § 115 b ergibt sich auch die Notwendigkeit der angepassten Dokumentation und Prozesssteuerung bei ambulanten Eingriffen. Hier empfiehlt sich für Krankenhäuser ein Quick-Check anhand der Kodierungsdokumente und der ambulanten Abrechnungsdaten.

Kurz- und mittelfristige, rollierende Finanz- und Liquiditätsplanung

Nicht erst durch die Ambulantisierung ergibt sich die Notwendigkeit einer sorgfältigen und validen Finanz- und Liquiditätsplanung für Kliniken. Diese wird aber durch die Veränderungen in diesem und im kommenden Jahr noch einmal verstärkt.

Gern prüfen wir Ihre grundsätzlichen Planungen und arbeiten die Erkenntnisse aus den Ambulantisierungs-Szenarien in verschiedene Finanzmodelle ein. Wir unterstützen Sie auch bei der Identifizierung von Risiken und beraten Sie bei potenziellen Kapitalbedarfen.

Sie haben Fragen rund um das Thema „Ambulantisierung“ und „Finanzplanung“ oder benötigen konkrete Unterstützung vom Quick-Check bis hin zu einer umfassenden Begleitung? Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an – wir bauen Brücken!

* Leistungsbereiche im Kontext der Hybrid-DRG-Verordnung (§ 115f SGB V), zusammengefasst: Eingriffe bei Leistenhernien, endoskopische Eingriffe bei Harnleitersteinen, Eingriffe an den Eileitern und Eierstöcken, Eingriffe an den Zehengelenken, proktologische Eingriffe im Analbereich.

** Neue Leitungsbereiche im Zuge der Katalogerweiterung, zusammengefasst: Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas; proktologische Eingriffe an Analfisteln; Eingriffe an Hoden und Nebenhoden; brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie; osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen.

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